Es gibt verschiedene Möglichkeiten euer Fahrzeug in die Schweiz einzuführen. Hier das Grundlegende für den Import sowie Export:
| Alter des Fahrzeugs: | Älter als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz | Noch keine 6 Monate |
| Verzollung: | Das Auto kann als Umzugsgut deklariert werden | Das Fahrzeug wird als Neuwagen eingestuft, es darf nicht als Umzugsgut verzollt werden und es müssen Abgaben entrichtet werden |
| Zu bezahlende Gebühren: | Es entsteht keine Einfuhrgebühr und Mehrwertsteuer, sofern das Fahrzeug nicht innerhalb der nächsten 12 Monate in der Schweiz verkauft wird | Einfuhr- Gebühren:
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| Benötigte Dokumente: |
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| Frist zur Zulassung: | 12 Monate | 1 Monat |
Mehr Info’s beim Schweizer Zoll.
Wie auch bei der Einfuhr in die Schweiz, ist auch bei der Ausfuhr ein Antrag für Übersiedlungsgut auszufüllen (z.B. wegen einer Wiedereinfuhr nach Deutschland).
Wenn man sein Auto ausserhalb der Schweiz verkaufen möchte, gibt es folgende Möglichkeit:
Links:
Nachweis der Rückwareneigenschaft
CH- Ausfuhrdeklaration: bekommt ihr bei jedem schweizerischen Zollamt
EU- Zollantrag: bekommt ihr bei jedem deutschen Zollamt