Import und Export des Fahrzeuges

Es gibt verschiedene Möglichkeiten euer Fahrzeug in die Schweiz einzuführen.  Hier das Grundlegende für den Import sowie Export:

Import


Alter des Fahrzeugs: Älter als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz Noch keine 6 Monate
Verzollung: Das Auto kann als Umzugsgut deklariert werden Das Fahrzeug wird als Neuwagen eingestuft, es darf nicht als Umzugsgut verzollt werden und es müssen Abgaben entrichtet werden
Zu bezahlende Gebühren: Es entsteht keine Einfuhrgebühr und Mehrwertsteuer, sofern das Fahrzeug nicht innerhalb der nächsten 12 Monate in der Schweiz verkauft wird Einfuhr- Gebühren:

  • Zollgebühren CHF 15 pro 100 kg
  • Verbraucher- Abgabe (4%)
  • MwSt. (7,6%)
  • Steuer
Benötigte Dokumente:
  • Fahrzeugausweis
  • Antrag „Zollbehandlung von Übersiedlungsgut”
  • Amtlicher Ausweis
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz(Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, etc.)
  • Nachweis über Tätigkeit in der Schweiz(Aufenthaltsbewilligung, Arbeitsvertrag, etc.)
  • Fahrzeugausweis
  • Kaufvertrag oder Rechnung
  • Amtlicher Ausweis
Frist zur Zulassung: 12 Monate 1 Monat

Mehr Info’s beim Schweizer Zoll.

Export

Wie auch bei der Einfuhr in die Schweiz, ist auch bei der Ausfuhr ein Antrag für Übersiedlungsgut  auszufüllen (z.B. wegen einer Wiedereinfuhr nach Deutschland).

Wenn man sein Auto ausserhalb der Schweiz verkaufen möchte, gibt es folgende Möglichkeit:

  • Wiedereinführung des Fahrzeugs innerhalb einer Frist von 3 Jahren nach Ausfuhr in die Schweiz, so kann Zollbefreiung als Rückware in Betracht kommen
  • das Fahrzeug muss sich im gleichen Zustand wie bei der Ausfuhr befinden
  • es muss ein Nachweis vorliegen, dass es sich noch um das gleiche Fahrzeug handelt, welches man damals eingeführt hat (z.B. durch den Antrag für Übersiedlungsgut bei der Einfuhr in die Schweiz, original Fahrzeugbrief, Prüfbericht (Form. 13.20 A) mit Zollstempel)

Links:

Nachweis der Rückwareneigenschaft
CH- Ausfuhrdeklaration: bekommt ihr bei jedem schweizerischen Zollamt
EU- Zollantrag: bekommt ihr bei jedem deutschen Zollamt

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