Während der ersten 12 Monate ist euer “ausländischer” Führerschein in der Schweiz gültig. Danach müsst ihr euren Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen. Das macht ihr beim Strassenverkehrsamt in eurem Wohnkanton. Nach den 12 Monaten ist eine Umschreibung immer noch möglich, jedoch fahrt ihr mit einem ungültigen Führerschein. Wer es 10 Jahre nach der Einreise in die Schweiz noch immer nicht geschafft den Führerschein umschreiben zu lassen, muss die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren.
Wer in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug führt, muss den Führerschein sofort nach der Einreise umschreiben lassen.
Welche Dokumente braucht ihr?
Hinweise:
Der wohl wichtigste Unterschied des neuen schweizerischen Führerscheins zum alten liegt darin, dass man keine 7,5 Tonnen- Fahrzeuge mehr fahren darf. Es sei denn, ihr besteht drauf und unterzieht euch einem regelmässigen und kostenpflichtigen Gesundheitscheck.
Hier noch ein paar Geschwindigkeitsgrenzen, die ihr in der Schweiz beachten solltet:
Die Autobahnvignette solltet ihr auch nicht vergessen. Erhaltet ihr am Zoll, Tankstellen oder bei der Post für einen Jahresbetrag von CHF 40,-.
ächt gueti Tipps uf derä site.
Kompliment. Isch sicher viel ufwand gsi.
Danke für den Hinweis, hätte ich sonst bestimmt nicht dran gedacht.
Da fällt mir noch eine Frage ein (nur aus Neugier): Wie teuer ist das “geblitzt werden” in der Schweiz? Viel teurer als in Deutschland oder vergleichbar?
Hallo
Tja, dass kann dich ein kleines Vermögen kosten. Die genauen Preise für Bussen findest du hier.
Also, immer schön langsam fahren
Monique
Das war ja eine schnelle Antwort. Danke vielmals und die Schweiz ist wirklich sehr teuer
Gute Tips, danke!
Ich bin in der Schweiz geboren, bin aber mit den Eltern auf Kanada ausgewandert und bin daher Doppelbuerger. Ich habe einen Kanadischen Fuehrerschein mit welchem ich nebst Autos auch Motorraeder und Lkw’s fuehren kann. Ich habe auch einen Schweizer Ausweis, den ich ueberschrieben habe als ich im 1999 in der Schweiz die RS absolvierte. Zu dieser Zeit hatte ich aber nur Kat. A2, B, D2, E, F und G auf dem Ausweis. Wenn ich nun in die Schweiz zurueckkehre, was muss ich machen punkto ueberschreiben? Muss ich die Theorie nochmals schreiben um meinen Lkw und Motorrad Ausweis auch in der Schweiz zu erhalten?
Danke fuer die Hilfe.
Gute Aufmachung und tolle Themen – weiter so
Gute Tipps, vielen Dank! Dachte bis jetzt, dass man bereits nach einem Jahr die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren muss…
Meine Frage ist: Gibt es Ausnahmen? Meine Kollegin wohnt und arbeitet seit 5 Jahren hier und hat noch ihren dt. Führerschein. Sie hat allerdings auch einen Zweitwohnsitz in Deutschland und nach wie vor ein dt. Nummernschild. Hat sie ohne es zu wissen einen ungültigen Führerschein oder handelt es sich um eine Ausnahme?
Beste Grüsse und weiter so!
Hallo! Danke für die Info! Weißt du vielleicht, wie teuer ein Führerschein in der Schweiz kostet? Ist er vielleicht biliger als in Baden-Württemberg (laut http://www.forium.de/redaktion/fuehrerschein-zu-teuer-checkliste-hilft-beim-sparen/ kostet er dort zwischen 1.4000 Euro und 1.8000 Euro plus Gebühren)? Viele Grüße Peter
Hallo Peter
Hier mal ein paar Preise:
Fahrlektionen (Lektion dauert 50 Minuten)
10 er Abo mit Barzahlung (Schaltung) 88.00 Fr. Lektion
10 er Abo mit Barzahlung (Automat Altstetten) 88.00 Fr. Lektion
Einzel Lektion mit Barzahlung 90.00 Fr. Lektion
Versicherung
Die Fahrschülerversicherung (Vollkasko) für die ganze Dauer des Fahrunterrichtes inkl. Führerscheinprüfung ist obligatorisch
Prämie 90.00 Fr.
Theoriekurs – Intensiv
Die beste Vorbereitung auf die Theorieprüfung mit Unterlagen.
4 Lektionen
8 Lektionen
2 Lektionen einzeln 150.00 Fr.
250.00 Fr.
70.00 Fr.
Theorie lernen
“Böglen” (Theorie Fragebogen Training)
Jeden Montag von 18:45 – 19:45 Gratis
Unterricht in Gruppen pro Lektion 40.00 Fr.
Verkehrskundeunterricht – VKU
Der Verkehrskunde Unterricht ist obligatorisch. Er wird am Anfang der praktischen Ausbildung besucht. Am ersten Kurstag muss der Lernfahrausweis vorgezeigt werden.
8 Lektionen ( 4 x 2 Lektionen) in Altstetten 190.00 Fr.
Unterlagen (Obligatorisch) 30.00 Fr.
Nothelfer -Kurs inklusive Ausweis 120.00 Fr.
Grüsse
Monique
Der ausländische Führerschein kann zwölf Monate in der Schweiz verwendet werden. Nach diesen zwölf Monaten muss der ausländische Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umgeschrieben werden. Personen, die in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug führen, müssen den Führerschein sofort umschreiben.
Wenn sie allerdings einen Zweitwohnsitz in Deutschland hat, muss sie ihren Führerschein nicht umschreiben lassen.
Grüsse
Monique
hi
habe heute zum ersten mal von diesem führerschein “problem” in der schweiz gelesen, und hab jetzt echt nen schreck.
lebe seit 3 jahren in der schweiz und hab nie nen auto hier gebraucht, deshalb hab ich mich nie beschäftigt mit dem thema. Hab natürlich einen deutschen führerschein nur nie umgemeldet o.ä. in der schweiz. Muss ich nun ne komplett neue fahrschule in der schweiz machen oder hab ich noch ne chance mir den umschreiben zu lassen? bin für ne info dankbar, nicht das ich mich total zum obst beim strassenverkehrsamt mache *g*
danke, grüsse
alex
Hallo Monique,
darf ich fragen ob dies 100 prozentig stimmt das wenn ich einen zweitwohnsitz in D-Land habe das ich den führerschein nicht umschreiben muss? Ich stehe aktuell vor dem problem das egal wie ich es anstelle, ich immer in einem land illegal fahren würde.
Tausche ich mein D Schein in einen schweizer um fahr ich in D land nach 6 monaten illegal, gleich umgekehrt.
Kannst du mir bitte sagen was ich dabei haben muss bzw. was ich bei einer Kontrolle sagen muss, damit das mit dem zweitwohnsitz und nicht umschreiben verstanden wird? Ich finde leider nirgendswo infos dazu.
Danke schonmal
Grüsse
Dede
Hi Alex
Schau mal auf dieser Seite (Geltungsbereich Kanton Zürich):
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/dienstleistungen/ausweise/aw_auslfa.html
Falls du in einem anderen Kanton wohnst einfach nach Strassenverkehrsamt + (Dein Wohnkanton) googeln.
Herzliche Grüsse
Hi Dede
Am besten das Strassenverkehrsamt kontaktieren und dort fragen.
http://www.stva.zh.ch/internet/ds/stva/de/kontakt.html
herzliche Grüsse