Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz ist am Anfang vielleicht ein wenig verwirrend. Das fängt bei den unterschiedlichen Gesetzen der verschiedenen Versicherungen an und endet bei Abkürzungen und Begriffe die seltsam klingen und vor allem neu sind.
Jedoch regelt das Sozialversicherungssystem die Altersvorsorge sowie die Vorsorge bei Arbeitslosigkeit, Invalidität, Unfall, Mutterschaft oder Tod.
| Begriff | Erläuterung |
|---|---|
| AHV (1. Säule) Alters- und Hinterlassenenversicherung | - obligatorische Grundversicherung für Personen die in der Schweiz leben und arbeiten - Beitragspflicht für alle Arbeitnehmer - sichert das Einkommen infolge Alter oder bei Tod (Altersrente, Witwen- und Waisenrente) - Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeigeber/ -nehmer geleistet und der Beitragssatz beträgt 8,4% des Gehaltes |
| IV (1. Säule) Invalidenversicherung | - zahlen alle die auch der AHV angeschlossen sind - Schutz bei Invalidität (Invalidenrente) - deckt keine Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall - Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber/ -nehmer geleistet und der Beitragssatz beträgt 1,4% des Gehaltes |
| BVG (2. Säule) Berufliche Vorsorge | - Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer - für Selbstständige und eingetragenen Partnerschaften freiwillig - Absicherung gegen Tod, Invalidität sowie Finanzierung der Altersrente - Pensionskasse ist eine zusätzliche Rente - Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden angesammelt und verzinst - Beiträge sind unabhängig vom Alter und liegen zwischen 7% und 18% des Gehaltes - im Normalfall zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages, manche jedoch auch 3/4 der Beiträge - wenn man die Stelle innerhalb der Schweiz wechselt wird die Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen - eine Barauszahlung kann nur bei Verlassen der Schweiz erfolgen |
| ALV Arbeitslosenversicherung | - Anspruch hat jeder, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate als Arbeitnehmer gearbeitet hat - Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber/ -nehmer getragen und der Beitragssatz liegt bei 2% des Lohnes - Pflichtversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer - versichert gegen Unfälle (bei einer Arbeitszeit von >8 Stunden ist es egal ob Berufs- oder Freizeitunfälle, keine private Unfallversicherung nötig ) sowie Berufskrankheiten - Leistungen und Prämien richten sich nach dem versicherten Einkommen |
| KV Krankenversicherung | - Pflichtversicherung - Verantwortung und Zahlung der Prämien liegen ausschliesslich beim Arbeitnehmer - Leisstungen in der Grundversicherung sind gesetzlich verankert und bei jeder Kasse gleich - man kann Zusatzversicherungen frei wählen |
| Säule 3a Gebundene Vorsorge | - freiwillige Vorsorge - Beiträge können von der Quellensteuer abgesetzt werden - die Gelder aus Säule 3a können ohne Angaben von Gründen bei Verlassen der Schweiz mitgenommen werden |
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