Quellensteuer

Wen betrifft die Quellensteuer?

Wenn man neu in der Schweiz ist, muss man sich nicht weiter um das Thema Steuern kümmern, d.h. nur solange man keine C- Bewilligung hat oder mit einem Schweizer verheiratet ist.
Wenn man also quellensteuerpflichtig ist, wird jeden Monat ein festgelegter Betrag durch den Arbeitgeber direkt an die Steuerbehörde in der Schweiz bezahlt. Der Betrag ist unterschiedlich hoch und richtet sich nach dem Kanton in dem ihr wohnt und der Höhe eures Einkommens. Ebenfalls quellensteuerpflichtig sind Schweizer Staatsbürger die im Ausland wohnen.
Schweizer Staatsbürger oder diejenigen mit C- Bewilligung zahlen ihre Steuern am Jahresende. Man sagt, dass ist dann ca. ein Monatsgehalt. Falls ihr dann soweit seid und ganz normal Steuern zahlen müsst, dann legt euch am besten immer was auf die Seite, denn die Rechnung am Jahresende kommt mit Sicherheit!

Wie wird die Quellensteuer berechnet?

Für die Berechnung ist der monatliche Bruttolohn massgebend. Zulagen und Nebenbezüge (Kinderzulage, 13 Monatsgehalt, Trinkgelder) werden mit dazu gerechnet. Gratifikationen und 13. Monatsgehalt sind für die Berechnung des Quellensteuerabzuges im Zeitraum der effektiven Auszahlung zu addieren. Heisst z. B., dass es dann nur für den Monat November einen höheren Quellensteuerabzug gibt.

Beispiel für den Kanton Zürich (2009):

Wir gehen mal von einem ledigen Arbeitnehmer aus, der von Januar- November CHF 5500 Brutto verdient. Im Dezember erhält er zusätzlich sein 13. Monatsgehalt von CHF 5500. Somit beträgt sein Bruttolohn CHF 11’000 im Monat Dezember.
Von Januar- November beträgt der Quellensteuerabzug CHF 386 (ohne Kirchensteuer). Im Dezember sind die CHF 11’000 massgebend für die Berechnung und bedeutet er hat CHF 1401 (ohne Kirchensteuer) an Quellensteuer zu zahlen.

Zum Quellensteuer- Rechner

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