Posted by Monique in Lifestyle / Kultur Schweiz, WohnenNov 26th, 2009 | 2 responses
Bevor ihr in die Schweiz kommt, um hier zu arbeiten und zu wohnen, ist es ganz wichtig, dass euch eine Aufenthaltsbewilligung vorliegt.
Es gibt 8 verschiedene Arten:
- Ausweis L = Kurzaufenthalt, 1 Jahr gültig, für Ausländer / innen, die sich befristet, in der Regel für weniger als ein Jahr, für einen bestimmten Aufenthaltzweck mit oder ohne Arbeit in der Schweiz aufhalten
- Ausweis B = Jahresaufenthaltsbewilligung, bis zu 5 Jahre gültig, für Ausländer / innen, die sich für einen bestimmten Zweck längerfristig mit oder ohne Arbeit in der Schweiz aufhalten
- Ausweis C oder auch Niederlassungsbewilligung = erhält man erst, wenn man min. 5 Jahre den Ausweis B hatte, muss aller 5 Jahre erneuert werden, keinerlei Arbeitsmarktbeschränkungen mehr
- Ausweis Ci = Aufenthaltsbewilligung mit Erwerbstätigkeit, ist für Familienangehörige von Beamten intergouvernementaler Organisationen und Mitglieder ausländischer Vertretungen bestimmt, Gültigkeit ist auf die Dauer der Funktion des Hauptinhabers beschränkt
- Ausweis G = Grenzgängerbewilligung, Grenzgänger müssen wöchentlich min. 1 Mal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurückkehren
- Ausweis F = Vorläufig aufgenommene Ausländer, gültig für 1 Jahr, kann vom Aufenthaltskanton für ein weiteres Jahr verlängert werden
- Ausweis N = für Asylsuchende, ist für Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch gestellt haben und im Asylverfahren stehen
- Ausweis S = für Schutzbedürftigte, mit dem Ausweis ist der vorläufige Aufenthalt in der Schweiz genehmigt, jedoch weder zum Grenzübertritt noch zur Rückkehr in die Schweiz, jeder Stellenantritt / wechsel bedarf der vorgängigen Bewilligung, der Ausweis ist ohne Aufforderung 2 Wochen vor Ablauf der kantonalen Behörde vorzulegen, Adressänderungen sind innert 8 Tagen der zuständigen Behörde vorzulegen, dieser Ausweis ist kein Nachweis zur Identität
In der Regel wird die Aufenthaltsbewilligung vom Arbeitgeber beantragt. Nach Ablauf vom Ausweis B bekommt man eine Nachricht von der Behörde und kann seine Niederlassungsbewilligung abholen.
Sehr geherrte Damen und Herren
ich mochte ganz ,ganz kurz und einfach ihnen meine situation schreiben
Von jahr 2001 bis 2009 ich war in der CH und in 2002 bin verheiratet mit eine CH-burgerin.bis 2005 wir waren zussamen und in august 2005 in eine unfall stirbt seine tochter und ab diesen jahr meine frau wollte alleine leben oder mehr zussamen mit seine familie.ich haben gehabt meinen job wo in meine firma war ganz 6 jahren.und von 2005 die fremden polizei haben mir nichts mehr verlengen meine aufenthalt B.und in jahr 2009 ich musste CH zum verlasen.
die haben mir gegeben nur 24 tagen ch zum verlasen.habe keine zeit gehabt fur meine rechnungen zum bezahlen.ich haben dort aales gelasen.Meine Damen und Herren.ich war keine kriminalist.keine verbrecher,nie probleme mit polizei gehabt.warum und kommt niemand nach wie muste ich ch verlasen.
ich habe einen anwalt gehabt.ich haben bezahlt mehr als 10.000 sfr.und am sluss muste ich CH verlasen.ich mochte wider in CH kommen und anfangen mit arbeit und meine schulden zum bezahlen.ich wil nichts laqssen schulden in CH weil das ist nichts meine traddition.Ich bitte ihnen mir zum helfen.danke fur ihre muhe.
Abdurahim Gavazi geboren 11 july 1975 in Skopje R.Makedonien.
herzlichen gruess
Good morning! This is nice for sure! Go to go but I will be back (T2 style… if you know what I mean).