Posted by Monique in WohnenMai 15th, 2009 | no responses
Es gibt Fristen, welche eingehalten werden müssen. Das offizielle Einreisedatum , ist der Tag, an dem ihr eure persönlichen Gegenstände und euren Hausrat über die Grenze zur Schweiz gebracht habt.
Spätestens nach 8 Tagen
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt in eurer Wohngemeinde (Achtung: Anmeldung muss vor dem 1. Arbeitstag liegen)
Was braucht es dafür?
- gültiger Ausweis (bei mehreren Person von jedem einzelnen)
- Bestätigung der Krankenversicherung*
- aktuelles Passfoto
- Geburtsurkunde/ Familienbuch/ Heiratsurkunde
- Arbeitsvertrag oder Bescheinigung von der UNI
*man hat 3 Monate Zeit sich für eine Krankenkasse zu entscheiden, der Nachweis kann bei Einwohnermeldeamt nachgereicht werden
Bis zu 3 Monate
- obligatorischer Abschluss der Grundversicherung bei einer Krankenkasse eurer Wahl
Krankenkassenprämien vergleichen
Bis zu 12 Monate
- Ummeldung eures Fahrzeugs
- Zulassung eures Fahrzeugs
- Autoversicherung bei einer Schweizer Versicherungsgesellschaft abschliessen (obligatorisch)
- euren ausländischen Führerschein in einen Schweizer Führerschein umschreiben ( ausländischer Führerschein verliert sonst seine Gültigkeit)
