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LIVE- CHAT!

Hallo ihr lieben Aufgrund der wenigen Nachfrage, werde ich per sofort den CHAT wieder einstellen. Es war einen Versuch wert ! Lieben Gruss Monique
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Ferien!!!

Hallo Ihr Lieben Der Live- Chat wird am 25.12.09 sowie vom 30.12.09- 05.01.10 nicht betrieben. Ich wünsche euch ein schönes und besinnliches Weihnachtsfest sowie ein spannendes erfolgreiches Jahr 2010. Grüsse Monique
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LIVE- CHAT! New!!!

Hallo ihr Lieben Ab Montag den 2.11.2009 steht euch von nun an immer 3 mal die Woche von 14:00- 15:30 Uhr zuküntig ein Live- Chat zur Verfügung. Das heisst, ich werde dann immer montags, mittwochs und freitags versuchen euch mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Ich freue mich euch im Chat zu treffen! P.S. Ihr müsst euch nur rasch anmelden und dann kann es schon losgehen!!!
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Führerschein

Während der ersten 12 Monate ist euer “ausländischer” Führerschein in der Schweiz gültig. Danach müsst ihr euren Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen. Das macht ihr beim Strassenverkehrsamt in eurem Wohnkanton. Nach den 12 Monaten ist eine Umschreibung immer noch möglich, jedoch fahrt ihr mit einem ungültigen Führerschein. Wer es 10 Jahre nach der Einreise in die Schweiz noch immer nicht geschafft den Führerschein umschreiben zu lassen, muss die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren. Wer in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug...
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Fahrzeugprüfung

Die Fahrzeugprüfung ist in Deutschland unter dem Begriff “TÜV” bekannt. Hier in der Schweiz ist es als Motorfahrzeugkontrolle (MFK) bekannt. Ihr müsst euch nicht selber darum kümmern, sondern bekommt eine Einladung zugeschickt. Ihr erfahrt dann wann und wo ihr zur MFK erscheinen müsst. In der Regel wird so eine Einladung aller 2 Jahre verschickt, es kommt immer daruf an, wie alt euer Fahrzeug ist. Die Einladung sollte von euch wahrgenommen werden, denn man darf diese nur aus dringenden Gründen ablehnen. Für eine MFK könnt ihr mit ca. CHF 100.00- CHF 150.00 rechnen. Mehr Informationen...
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Tipps zur Anmeldung eines Fahrzeugs in der Schweiz

Wann solltet ihr euer Auto in der Schweiz anmelden? Die Anmeldung beim Strassenverkehrsamt sollte nach 12 Monaten erfolgen, wenn das Fahrzeug als Umzugsgut eingeführt wurde. Für Fahrzeuge die als Neuwagen in die Schweiz eingeführt wurden, gilt eine Frist von1 Monat. Ist das Fahrzeug unverzollt eingeführt wurden, so können die ausländischen Nummernschilder während 1 Jahr verwendet werden, sofern Zulassung und Versicherung gültig sind. Was wird für eine erfolgreiche Anmeldung benötigt? stellt einen Antrag auf Zulassung beim Strassenverkehrsamt in eurem Kanton Versicherungsnachweis einer...
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Import und Export des Fahrzeuges

Es gibt verschiedene Möglichkeiten euer Fahrzeug in die Schweiz einzuführen.  Hier das Grundlegende für den Import sowie Export: Import Alter des Fahrzeugs: Älter als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz Noch keine 6 Monate Verzollung: Das Auto kann als Umzugsgut deklariert werden Das Fahrzeug wird als Neuwagen eingestuft, es darf nicht als Umzugsgut verzollt werden und es müssen Abgaben entrichtet werden Zu bezahlende Gebühren: Es entsteht keine Einfuhrgebühr und Mehrwertsteuer, sofern das Fahrzeug nicht innerhalb der nächsten 12 Monate in der Schweiz verkauft wird Einfuhr-...
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