Führerschein

Während der ersten 12 Monate ist euer “ausländischer” Führerschein in der Schweiz gültig. Danach müsst ihr euren Führerschein in einen schweizerischen Führerausweis umschreiben lassen. Das macht ihr beim Strassenverkehrsamt in eurem Wohnkanton. Nach den 12 Monaten ist eine Umschreibung immer noch möglich, jedoch fahrt ihr mit einem ungültigen Führerschein. Wer es 10 Jahre nach der Einreise in die Schweiz noch immer nicht geschafft den Führerschein umschreiben zu lassen, muss die Schweizer Führerscheinprüfung absolvieren. Wer in der Schweiz berufsmässig ein Kraftfahrzeug...
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