Posted by Monique in Besonderheiten AutoJun 25th, 2009 | No Comments
Es gibt verschiedene Möglichkeiten euer Fahrzeug in die Schweiz einzuführen. Hier das Grundlegende für den Import sowie Export:
Import
Alter des Fahrzeugs:
Älter als 6 Monate vor dem Umzug in die Schweiz
Noch keine 6 Monate
Verzollung:
Das Auto kann als Umzugsgut deklariert werden
Das Fahrzeug wird als Neuwagen eingestuft, es darf nicht als Umzugsgut verzollt werden und es müssen Abgaben entrichtet werden
Zu bezahlende Gebühren:
Es entsteht keine Einfuhrgebühr und Mehrwertsteuer, sofern das Fahrzeug nicht innerhalb der nächsten 12 Monate in der Schweiz verkauft wird
Einfuhr-...