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	<title>NEU IN DER SCHWEIZ &#187; Säule 3a</title>
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	<description>Wir zeigen Dir die Schokoladenseite der Schweiz</description>
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		<title>Vorsorge- Säule 3 a</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 14:51:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Monique</dc:creator>
				<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[Altersvorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[freie Vorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[gebundene Vorsorge]]></category>
		<category><![CDATA[Rente]]></category>
		<category><![CDATA[Säule 3a]]></category>
		<category><![CDATA[Säule 3b]]></category>
		<category><![CDATA[Vorsorge]]></category>

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		<description><![CDATA[Die Schweiz hat ein 3 Säulen Konzept, ähnlich wie in Deutschland. die 1. Säule dient der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie diversen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV- die 1. Säule ist für die gesamte Bevölkerung obligatorisch (mein Teil dafür geht jeden Monat direkt vom Brutto weg und umfasst ca. 5 %) [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die Schweiz hat ein 3 Säulen Konzept, ähnlich wie in Deutschland.</p>
<ul>
<li>die 1. Säule dient der Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV), der Invalidenversicherung (IV) sowie diversen Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV und IV- die 1. Säule ist für die gesamte Bevölkerung obligatorisch (mein Teil dafür geht jeden Monat direkt vom Brutto weg und umfasst ca. 5 %)</li>
<li>die 2. Säule betrifft Vorsorgeversicherungen für die berüfstätige Bevölkerung, d.h. es handelt sich in der Regel um Pensionskassen- meine Erfahrung hierbei, der Arbeitgeber kümmert sich darum</li>
<li>die 3. Säule ist die private Vorsorge, d.h. jeder ist dafür selbst verantwortlich- die 3. Säule ergänzt die 1. und 2. Säule, sie ist freiwillig</li>
</ul>
<p>Die 3. Säule teilt sich dann nochmal in Säule 3a und 3b auf.</p>
<p><strong></p>
<h2>Unterschiede Säule 3a & 3b</h2>
<table class="wptable rowstyle-alt" id="wptable-5"  cellspacing="1" cellpadding="1">
	<thead>
	<tr>
		<th class="sortable" style="width:150px" align="left">Säule 3a</th>
		<th class="sortable" style="width:150px" align="left">Säule 3b</th>
	</tr>
	</thead>
	<tr>
		<td style="width:150px" align="left">gebundene Vorsorge</td>
		<td style="width:150px" align="left">freie Vorsorge</td>
	</tr>
	<tr class="alt">
		<td style="width:150px" align="left">in der Regel 3a Konton oder 3a Fonds von Banken oder Versicherungen</td>
		<td style="width:150px" align="left">die Ersparnisse in der Säule 3b können jederzeit und in beliebiger Höhe bezogen werden</td>
	</tr>
	<tr>
		<td style="width:150px" align="left">die einbezahlten Beträge sind steuerlich abzugsberechtigt</td>
		<td style="width:150px" align="left">es handelt sich hier meist um Lebensversicherungen,  Sparheften etc.</td>
	</tr>
	<tr class="alt">
		<td style="width:150px" align="left">die Vorsorge der Säule 3a ist freiwillig</td>
		<td style="width:150px" align="left">die einbezahlten Beträge sind steuerlich nicht abzugsberechtigt</td>
	</tr>
	<tr>
		<td style="width:150px" align="left">ist nur für Erwerbstätige die nicht älter als 70 Jahre sind</td>
		<td style="width:150px" >&nbsp;</td>
	</tr>
</table><p>
</strong></p>
<p>In die Säule 3a kann jedoch nicht beliebig viel Geld einbezahlt werden, es gibt Höchstgrenzen. Diese Höchstgrenzen werden jährlich vom Staat neu festgelegt.<br />
Der jährliche Höchstbetrag für 2010 liegt bei:</p>
<ul>
<li>max. CHF 6566,- für Angestellte</li>
<li>20% des AHV- pflichtigen Erwerbseinkommens, max. jedoch CHF 32&#8217;832,- für Selbstständigerwerbende</li>
</ul>
<p><strong>Zu Beachten!!!<br />
</strong>Hätte ich nicht vor ein paar Tagen ein interessantes und aufschlussreiches Gespräch geführt, hätte ich es wahrscheinlich nie erfahren. Es gibt ein Formular zur Korrekturberechnung der Quellensteuer, heisst also, weil man in die Säule 3a einbezahlt, erhält man einen Teil wieder zurück. Momentan weiss ich nicht genau wieviel das sein wird, aber immerhin. Leider habe ich nun die letzten 4 Jahre verschenkt&#8230; Und warum? Weil man das beim Abschluss nicht verraten bekommt. <a title="Antragsformular" href="http://www.steuern.winterthur.ch/upload/file/antragsformular_fuer_eien_korrekturberechnung_der_quellensteuer..pdf" target="_blank">Hier</a> findet ihr das Formular. Dieses Formular muss bis spätestens  31.3. eingereicht werden und das jedes Jahr auf&#8217;s Neue.</p>
<p>Frühestens 5 Jahre vor dem Erreichen des Rentenalters kann man sich die angesparten Vorsorgegelder auszahlen lassen. Es gibt aber auch die Möglichkeit vorzeitig an die Beträge der Säule 3a zu kommen, wenn folgendes der Fall ist:</p>
<ul>
<li>Einkauf in eine Pensionskasse (2. Säule)</li>
<li>endgültiges Verlassen der Schweiz</li>
<li>bei Selbstständigkeit</li>
<li>Erwerb von Wohneigentum</li>
<li>Rückzahlung von Hypothekendarlehen</li>
<li>Aufgabe der bisherigen Selbstständikeit und gleichzeitige Wiederaufnahme einer neuen selbstständigen Erwerbstätigkeit</li>
</ul>
<p>Grundsätzlich finde ich das eine sehr gute Sache, schliesslich möchte man ja im Alter auch noch Leben können!</p>
]]></content:encoded>
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		</item>
		<item>
		<title>Übersicht der Sozialversicherung in der Schweiz</title>
		<link>http://neu-in-der-schweiz.com/312/ubersicht-der-sozialversicherung-in-der-schweiz.html</link>
		<comments>http://neu-in-der-schweiz.com/312/ubersicht-der-sozialversicherung-in-der-schweiz.html#comments</comments>
		<pubDate>Fri, 13 Nov 2009 12:44:02 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Monique</dc:creator>
				<category><![CDATA[Krankenkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Versicherungen]]></category>
		<category><![CDATA[AHV]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitslosenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[BVG]]></category>
		<category><![CDATA[Invalidenversicherung]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassen- Vergleich]]></category>
		<category><![CDATA[Krankenkassenprämie]]></category>
		<category><![CDATA[Säule 3a]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialversicherungssystem]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz ist am Anfang vielleicht ein wenig verwirrend. Das fängt bei den unterschiedlichen Gesetzen der verschiedenen Versicherungen an und endet bei Abkürzungen und Begriffe die seltsam klingen und vor allem neu sind. Jedoch regelt das Sozialversicherungssystem die Altersvorsorge sowie die Vorsorge bei Arbeitslosigkeit, Invalidität, Unfall, Mutterschaft oder Tod. Übersicht Sozialversicherung Begriff [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Sozialversicherungssystem in der Schweiz ist am Anfang vielleicht ein wenig verwirrend. Das fängt bei den unterschiedlichen Gesetzen der verschiedenen Versicherungen an und endet bei Abkürzungen und Begriffe die seltsam klingen und vor allem neu sind.<br />
Jedoch regelt das Sozialversicherungssystem die Altersvorsorge sowie die Vorsorge bei Arbeitslosigkeit, Invalidität, Unfall, Mutterschaft oder Tod.</p>
<p> </p>
<h2>Übersicht Sozialversicherung</h2>
<table class="wptable rowstyle-alt" id="wptable-4"  cellspacing="1" cellpadding="1">
	<thead>
	<tr>
		<th class="sortable" style="width:30px" align="center">Begriff</th>
		<th class="sortable" style="width:30px" align="center">Erläuterung</th>
	</tr>
	</thead>
	<tr>
		<td style="width:30px" align="center">AHV (1. Säule) Alters- und Hinterlassenenversicherung</td>
		<td style="width:30px" align="center">- obligatorische Grundversicherung für Personen die in der Schweiz leben und arbeiten - Beitragspflicht für alle Arbeitnehmer - sichert das Einkommen infolge Alter oder bei Tod (Altersrente, Witwen- und Waisenrente) - Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeigeber/ -nehmer geleistet und der Beitragssatz beträgt 8,4% des Gehaltes</td>
	</tr>
	<tr class="alt">
		<td style="width:30px" align="center">IV (1. Säule) Invalidenversicherung</td>
		<td style="width:30px" align="center">- zahlen alle die auch der AHV angeschlossen sind - Schutz bei Invalidität (Invalidenrente) - deckt keine Behandlungskosten bei Krankheit und Unfall - Beitrag wird zur Hälfte vom Arbeitgeber/ -nehmer geleistet und der Beitragssatz beträgt 1,4% des Gehaltes</td>
	</tr>
	<tr>
		<td style="width:30px" align="center">BVG (2. Säule) Berufliche Vorsorge</td>
		<td style="width:30px" align="center">- Versicherungspflicht für alle Arbeitnehmer - für Selbstständige und eingetragenen Partnerschaften freiwillig - Absicherung gegen Tod, Invalidität sowie Finanzierung der Altersrente - Pensionskasse ist eine zusätzliche Rente - Beiträge vom Arbeitgeber und Arbeitnehmer werden angesammelt und verzinst - Beiträge sind unabhängig vom Alter und liegen zwischen 7% und 18% des Gehaltes - im Normalfall zahlt der Arbeitgeber die Hälfte des Beitrages, manche jedoch auch 3/4 der Beiträge - wenn man die Stelle innerhalb der Schweiz wechselt wird die Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers überwiesen - eine Barauszahlung kann nur bei Verlassen der Schweiz erfolgen</td>
	</tr>
	<tr class="alt">
		<td style="width:30px" align="center">ALV Arbeitslosenversicherung</td>
		<td style="width:30px" align="center">- Anspruch hat jeder, wer innerhalb der letzten 2 Jahre mind. 12 Monate als Arbeitnehmer gearbeitet hat - Beitrag wird je zur Hälfte vom Arbeitgeber/ -nehmer getragen und der Beitragssatz liegt bei 2% des Lohnes - Pflichtversicherung für alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmer - versichert gegen Unfälle (bei einer Arbeitszeit von >8 Stunden ist es egal ob Berufs- oder Freizeitunfälle, keine private Unfallversicherung nötig ) sowie Berufskrankheiten - Leistungen und Prämien richten sich nach dem versicherten Einkommen</td>
	</tr>
	<tr>
		<td style="width:30px" align="center">KV Krankenversicherung</td>
		<td style="width:30px" align="center">- Pflichtversicherung - Verantwortung und Zahlung der Prämien liegen ausschliesslich beim Arbeitnehmer - Leisstungen in der Grundversicherung sind gesetzlich verankert und bei jeder Kasse gleich - man kann Zusatzversicherungen frei wählen</td>
	</tr>
	<tr class="alt">
		<td style="width:30px" align="center">Säule 3a Gebundene Vorsorge</td>
		<td style="width:30px" align="center">- freiwillige Vorsorge - Beiträge können von der Quellensteuer abgesetzt werden - die Gelder aus Säule 3a können ohne Angaben von Gründen bei Verlassen der Schweiz mitgenommen werden</td>
	</tr>
</table><p>
</p>
<p>Für den Vergleich von Krankenkassenprämien nutzt ihr am besten unseren Krankenkassen- Vergleich. So werdet ihr schnell fündig nach der günstigsten Krankenkassenprämie und könnt eine Menge Geld sparen für die vielen anderen schönen Dinge im Leben : ).</p>
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